Infos für Patientenbesitzer

Alles Wichtige auf einen Blick

Hier finden Sie praktische Informationen rund um Terminvereinbarung, Abläufe in unserer Praxis und häufige Fragen zur Pferdegesundheit.


Organisatorisches

Terminvereinbarung:

  • Notfälle: bitte immer direkt anrufen, damit wir sofort reagieren können.

  • Planbare Termine: telefonisch am besten zwischen 9 und 11 Uhr, da wir in dieser Zeit am besten erreichbar sind.

  • WhatsApp: Nachrichten werden regelmäßig bearbeitet, jedoch nicht immer sofort beantwortet. Da wir Anfragen im Hinblick auf unsere Fahrtrouten koordinieren, kann es zu einem gewissen Zeitverzug kommen.

Damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können, nennen Sie uns bitte:

 

  • eine kurze Problembeschreibung

  • die Stalladresse

  • bei Neukunden: bitte unser [Neukundenformular] ausfüllen



Anfahrt & Anlieferung

Praxisadresse:

Pferdepraxis Frankenhof
Degenreuth 1a, 95111 Rehau 

👉 Google Maps

 

Parkmöglichkeiten:

  • Parken vor der Reithalle oder im neuen Innenhof möglich

  • je nach Untersuchung bitte vorher kurz absprechen, welche Zufahrt am besten geeignet ist

Stationäre Patienten:

  • Für Pferde, die stationär bleiben, stehen Boxen zur Verfügung

  • Bei ambulanten Untersuchungen kann das Pferd in der Regel direkt wieder mit nach Hause genommen werden

Wichtiger Hinweis:
Bitte bringen Sie bei jeder Anlieferung den Pferdepass mit.



Formulare & Downloads

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Neukundenformular
Anmeldeformular Pferdepraxis Frankenhof_
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Ankaufsuntersuchung Verkäufererklärung
AKU_Verkäufererklärung Pferdepraxis Fran
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Impfempfehlungen

 

Tetanus

Influenza (EIV)

Herpes (EHV)

Impfempfehlung

ja

ja (für Turnierpferde verpflichtend)

empfehlenswert

Grundimmunisierung

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 12 - 14 Monate später

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 5 - 6 Monate später

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 5 - 6 Monate später

Wiederholungsimpfung

Im Abstand von 1-3 Jahren

(je nach Impfstoffhersteller)

Im Abstand von 6 Monaten (plus max. 21 Tage); bei Pferden mit geringem Infektionsdruck und die nicht im Turniersport eingesetzt werden, ist eine jährliche Auffrischung ausreichend

Im Abstand von 6 Monaten

 

Impfung des Fohlens

Impfung trächtiger Stuten gegen Herpes (Virusabort, EHV-1)

Im Alter von 6 Monaten

Tetanus, EIV, EHV

2 Impfungen im 4. bis 5. und 8. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 (Lebendvakzine)

Im Alter von 7-7,5 Monaten

Tetanus, EIV, EHV

oder

Im Alter von 12-14 Monaten

EIV, EHV

3 Impfungen im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 + 4 (inaktivierte Vakzine)

Im Alter von 19-21 Monaten

Tetanus


Kosten & Abrechnung

Die Preise basieren auf der jeweils aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und sind je nach Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Einsatz moderner und technisch hochwertiger Geräte transparent und fair kalkuliert. Wir informieren Sie auf Anfrage gerne im Vorfeld über die in etwa zu erwartenden Kosten. Gelegentlich können jedoch durch nicht vorhersehbaren Mehraufwand oder Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen.

 

 

Fahrtkosten / Wegegeld
Um die Kosten für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, bündeln wir Termine nach Regionen. Dadurch können wir die Fahrzeiten reduzieren und die Fahrtkosten fair aufteilen.

 

Darüber hinaus können u. U. folgende Kosten auf Sie zukommen:

  • Angewandte Materialien (z.B. Verbände)
  • Angewandte / abgegebene Medikamente
  • Nacht-/ Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Hausbesuchsgebühr: eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden (Ausnahme bei landwirtschaftlichen Nutztieren)

 

Zahlung

 

  • Bar oder EC-Karte direkt nach der Behandlung

  • Überweisung nach Rechnungsstellung (primär Stammkunden vorbehalten)


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Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Klarstellung der Bundestierärtzekammer
Hausbesuchsgebuehr.pdf
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Informationen zur GOT allgemein für Patientenbesitzer:innen
Die Bundestierärztekammer möchte Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzt:innen
ihre Leistungen berechnen
GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022.pd
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GOT
GOT_2022.pdf
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Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen
Neue GOT seit 22.11. 2022 gültig
Informationen_Novelle_Tierhalterinnen.pd
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Merblatt für Tierhalter zur Notdienst-GOT (gültig ab 14. Februar 2020)
GOT_Notdienst_final.pdf
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FAQ zur Notdienst-GOT gültig ab 14. Februar 2020
FAQ_GOT-Notdienst.pdf
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Partner- und Überweisungskliniken

Für weiterführende Diagnostik (CT, MRT, Szintigraphie) oder spezielle Operationen arbeiten wir u.a. mit folgenden Kliniken zusammen: