Kosten


 Die Preise basieren auf der jeweils aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und sind je nach Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Einsatz moderner und technisch hochwertiger Geräte transparent und fair kalkuliert. Wir informieren Sie auf Anfrage gerne im Vorfeld über die in etwa zu erwartenden Kosten. Gelegentlich können jedoch durch nicht vorhersehbaren Mehraufwand oder Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen.

 

Darüber hinaus können u. U. folgende Kosten auf Sie zukommen:

  • Zeitaufwand
  • Angewandte Materialien (z.B. Verbände)
  • Angewandte Medikamente (werden nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung AMV kalkuliert)
  • Nacht-/ Sonn- und Feiertagszuschläge
  • KFZ- und Wegezeitkosten, die bei der Behandlung mehrerer Pferde in einem Stall anteilig auf die Besitzer umgelegt werden können
  • Hausbesuchsgebühr: eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden (Ausnahme bei landwirtschaftlichen Nutztieren)
Download
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (gültig ab 22.11.2022)
GOT_2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB
Download
Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Klarstellung der Bundestierärtzekammer
Hausbesuchsgebuehr.pdf
Adobe Acrobat Dokument 128.9 KB
Download
Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen
Neue GOT seit 22. November 2022 gültig
Informationen_Novelle_Tierhalterinnen.pd
Adobe Acrobat Dokument 197.5 KB
Download
Informationen zur GOT allgemein für Patientenbesitzer:innen
Die Bundestierärztekammer möchte Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzt:innen
ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der GOT, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung
GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022.pd
Adobe Acrobat Dokument 231.4 KB
Download
Merblatt für Tierhalter zur Notdienst-GOT (gültig ab 14. Februar 2020)
GOT_Notdienst_final.pdf
Adobe Acrobat Dokument 792.1 KB
Download
FAQ zur Notdienst-GOT gültig ab 14. Februar 2020
FAQ_GOT-Notdienst.pdf
Adobe Acrobat Dokument 218.5 KB

Impfempfehlungen


 

Tetanus

Influenza (EIV)

Herpes (EHV)

Impfempfehlung

ja

ja (für Turnierpferde verpflichtend)

empfehlenswert

Grundimmunisierung

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 12 - 14 Monate später

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 5 - 6 Monate später

1. Impfung: im Alter von 6 Monaten

 

2. Impfung: 4 - 6 Wochen später

 

3. Impfung: 5 - 6 Monate später

Wiederholungsimpfung

Im Abstand von 1-3 Jahren

(je nach Impfstoffhersteller)

Im Abstand von 6 Monaten (plus max. 21 Tage); bei Pferden mit geringem Infektionsdruck und die nicht im Turniersport eingesetzt werden, ist eine jährliche Auffrischung ausreichend

Im Abstand von 6 Monaten

 

Impfung des Fohlens

Impfung trächtiger Stuten gegen Herpes (Virusabort, EHV-1)

Im Alter von 6 Monaten

Tetanus, EIV, EHV

2 Impfungen im 4. bis 5. und 8. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 (Lebendvakzine)

Im Alter von 7-7,5 Monaten

Tetanus, EIV, EHV

oder

Im Alter von 12-14 Monaten

EIV, EHV

3 Impfungen im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 + 4 (inaktivierte Vakzine)

Im Alter von 19-21 Monaten

Tetanus