Ankaufsuntersuchung

Beim Kauf und Verkauf von Pferden ist die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (ugs. "TÜV") inzwischen zu einer vielfach unverzichtbaren Entscheidungshilfe für die beteiligten Parteien geworden. Der Umfang der Untersuchung kann hierbei nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers erweitert oder eingeschränkt werden. Im Gebiet der Ankaufs- bzw. Verkaufsuntersuchung bietet die Praxis folgende Leistungen:

  • Klinische Untersuchung (in Ruhe und unter Belastung, Beugeproben etc.)
  • Röntgenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung
  • Endoskopie der Atemwege
  • Blutprobenentnahme (zur sofortigen Untersuchung auf dopingrelevante Substanzen oder zur 6 monatigen Lagerung)

Welche Untersuchungen notwendig und sinnvoll sind hängt vom individuellen Fall ab und kann im Vorfeld mit Ihnen besprochen werden. Manchmal ist es möglich, dass sich auch erst im Laufe der klinischen Untersuchung gewisse Anhaltspunkte ergeben, die weiterführende Untersuchungsmethoden (z.B. Röntgen, Endoskopie etc.) empfehlen. Dies kann dann vor Ort zusammen mit dem Auftraggeber entschieden werden.

Zur Röntgenuntersuchung

Der Standardumfang der Röntgenuntersuchung für Kaufuntersuchungen ist in dem von der Bundestierärztekammer und der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) herausgegebenen Röntgenleitfaden 2007 festgelegt.

Diese Standardaufnahmen umfassen:

  • Oxspring-Aufnahmen = Abbildung der Strahlbeine beider Vordergliedmaßen (‚Hufrollenaufnahmen‘ )
  • Zehe seitlich = Aufnahmen aller vier Zehen im latero-medialen (90°) Strahlengang (Huf-, Kron-, Fesselgelenk)
  • Tarsus = Aufnahmen beider Sprunggelenke in zwei Schrägprojektionen (45° bis 70° und 90° bis 135°) oder – so die Empfehlung im Röntgenleitfaden – in drei Aufnahmerichtungen (dann zusätzlich jeweils eine 0°-Aufnahme).
    Damit wären zehn bis zwölf Aufnahmen nach dem Standard angefertigt.

Im Rahmen der ebenfalls noch standardisierten, sog. erweiterten Röntgenuntersuchung können folgende zusätzliche Aufnahmen erfolgen:

  • beide Kniegelenke  (Aufnahmerichtungen 90° bis 115° und 0° / 180°)
  • seitliche Aufnahmen der Dornfortsätze der Brust- und Lendenwirbelsäule (90° oder 270°), sog. 'Rückenaufnahmen'

Die genannten Röntgenaufnahmen entsprechen denjenigen, die bei Lahmheiten oder Rittigkeitsproblemen im Rahmen der klinischen Diagnostik zuerst gefertigt würden, dann aber typischerweise nur von der lahmen Gliedmaße bzw. vom empfindlichen Rückenbereich. Genau wie bei einer klinisch veranlassten Untersuchung können auch im Rahmen von Kaufuntersuchungen zusätzliche Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Diese speziellen, ergänzenden Röntgenaufnahmen beeinhalten u.a.:

  • sogenannte Tangentialaufnahmen der Strahlbeine ('Skyline'),
  • Schrägaufnahmen der Huf- und Fesselgelenke

Diese zusätzlichen Röntgenaufnahmen werden oft vor allem von ausländischen Käufern gefordert.

 

Röntgenklassen

Die Befundung der Röntgenaufnahmen erfolgt jeweils nach dem aktuell gültigen Röntgenleitfaden, der von der Bundestierärztekammer und der Gesellschaft für Pferdemedizin herausgegeben wird. Der Röntgenleitfaden stellt eine Empfehlung für Tierärzte zur Beurteilung der gesundheitlichen Bedeutung röntgenologischer Befunde bei der Kaufuntersuchung von Pferden dar. Die Einteilung erfolgt in vier Klassen:

 

Klasse I

Idealzustand

Röntgenologisch ohne besonderen Befund oder Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden.

Klasse II

Normzustand

Befunde, die gering vom Idealzustand abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit unter 3 % geschätzt wird.

Klasse III

Akzeptanzzustand

Befunde, die von der Norm abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von 5 % bis 20 % geschätzt wird.

Klasse IV

Risikozustand

Befunde, die erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wahrscheinlich (über 50 %) sind

 

Zudem können Zwischenklassen gebildet werden. Die Unterteilung in die Zwischenklassen I-II, II-III und III-IV soll zum Ausdruck bringen, dass verschiedene Untersucher möglicherweise nach der Deutlichkeit der Befunde und der eigenen Erfahrungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Eine weitere Unterteilung ist nicht vorgesehen. Die Differenz der Prozentzahlen zwischen den Klassen II, III und IV entspricht der Einteilung in die Zwischenklassen II-III und III-IV. Die Befunde der Klasse II können, Befunde ab der Klasse II-III müssen bei der Befunderhebung beschrieben werden. Die Klassifizierung des höchsten Einzelbefundes entspricht der röntgenologischen Gesamtbeurteilung.

 

Die klinischen Befunde fließen im Rahmen einer vollständigen Kaufuntersuchung in Verbindung mit den röntgenologischen Befunden in die persönliche tierärztliche Endbeurteilung ein.