Ankaufsuntersuchung

Beim Kauf und Verkauf von Pferden ist die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (ugs. "TÜV") inzwischen zu einer vielfach unverzichtbaren Entscheidungshilfe für die beteiligten Parteien geworden. Der Umfang der Untersuchung kann hierbei nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers erweitert oder eingeschränkt werden. Im Gebiet der Ankaufs- bzw. Verkaufsuntersuchung bietet die Praxis folgende Leistungen:

  • Klinische Untersuchung (in Ruhe und unter Belastung, Beugeproben etc.)
  • Röntgenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung
  • Endoskopie der Atemwege
  • Blutprobenentnahme (zur sofortigen Untersuchung auf dopingrelevante Substanzen oder zur 6 monatigen Lagerung)

Welche Untersuchungen notwendig und sinnvoll sind hängt vom individuellen Fall ab und kann im Vorfeld mit Ihnen besprochen werden. Manchmal ist es möglich, dass sich auch erst im Laufe der klinischen Untersuchung gewisse Anhaltspunkte ergeben, die weiterführende Untersuchungsmethoden (z.B. Röntgen, Endoskopie etc.) empfehlen. Dies kann dann vor Ort zusammen mit dem Auftraggeber entschieden werden.

Zur Röntgenuntersuchung

Der Standardumfang der Röntgenuntersuchung für Kaufuntersuchungen ist in dem von der Bundestierärztekammer und der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) herausgegebenen Röntgenleitfaden 2018 festgelegt.

Diese 18 Standardaufnahmen umfassen:

 

Vordergliedmaße

  • Oxspring-Aufnahmen = Abbildung der Strahlbeine beider Vordergliedmaßen (‚Hufrollenaufnahmen‘ )
  • Huf seitlich = Übersichtsaufnahme beider Hufe (90°), Zentrierung auf das Strahlbein
  • Zehe seitlich = Übersichtsaufnahme der distalen Gelenke (90°), Zentrierung auf das Fesselgelenk

Hintergliedmaße

  • Zehe seitlich = Übersichtsaufnahme der distalen Gelenke (90°), Zentrierung auf das Fesselgelenk
  • Tarsus = Aufnahmen beider Sprunggelenke in drei Ebenen (ca. 135°, ca. 45°, 90°)
    Damit wären zehn bis zwölf Aufnahmen nach dem Standard angefertigt.
  • Knie = Aufnahmen beider Kniegelenke in zwei Ebenen (ca. 90° und 180°)

Die röntgenologischen Standardprojektionen können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch zusätzliche Röntgenaufnahmen ausgeweitet oder durch Verzicht auf einzelne Aufnahmen des Standards reduziert werden. Mit den Standardprojektionen sind nicht alle möglichen röntgenologischen Befunde erfassbar. Die Beurteilung im Leitfaden bezieht sich auf diese Standardprojektionen. Einige Befunde können nur mit weiterführenden Untersuchungen abgeklärt werden, die dann gesondert beauftragt werden müssen und außerhalb der Kaufuntersuchung erfolgen.

 

Häufig auch zusätzlich geforderte Aufnahmen sind beispielsweise:

  • seitliche Aufnahmen der Dornfortsätze der Brust- und Lendenwirbelsäule (90° oder 270°), sog. 'Rückenaufnahmen'
  • Aufnahmen der Halswirbelsäule (Genick bis ca. C7/Th1)
  • Tangentialaufnahmen der Strahlbeine ('Skyline')
  • Schrägaufnahmen der Huf- und Fesselgelenke
  • Aufnahmen von Carpus, Ellenbogen, Schulter etc. 

Röntgenklassen

Die ehemals sieben Röntgenklassen (vier Klassen und drei Zwischenklassen) wurden im neuen Röntgenleitfaden gestrichen. Röntgenbefunde mit Abweichung von der normalen Röntgenanatomie werden mit der entsprechenden Ziffer und zugehöriger Befundbeschreibung dokumentiert. Die Einschätzung der risikobehafteten Röntgenbefunde basiert auf der internationalen Fachliteratur und der Fachkompetenz der Röntgenkommission. Für die übrigen aufgelisteten Röntgenbefunde ist eine Risikoeinschätzung auf der Basis einer Evidenzklasse zurzeit nicht möglich.

 

Deshalb erfolgt eine Einteilung der Röntgenbefunde in drei Kategorien:

  • Röntgenbilder, welche die normale, d.h. ideale bzw. nicht ideale, aber funktionell unbedeutende Röntgenanatomie aufweisen ("o.b.B.")
  • Röntgenbefunde, bei denen ein Risiko, eine Lahmheit zu verursachen, nicht zuverlässig eingeschätzt werden
  • Röntgenbefunde, die mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind (''Risiko'')

 

 

Die klinischen Befunde fließen im Rahmen einer vollständigen Kaufuntersuchung in Verbindung mit den röntgenologischen Befunden in die persönliche tierärztliche Endbeurteilung ein.